ENERGY vs. energy party: BPatG bejaht teils Verwechslungsgefahr
Das BPatG zieht eine klare Linie: Zwischen „ENERGY“ und „energy party“ besteht Verwechslungsgefahr nur für bestimmte Event- und Musikleistungen.
Weiterlesen27/03/2026 | Bundespatengericht
Das BPatG zieht eine klare Linie: Zwischen „ENERGY“ und „energy party“ besteht Verwechslungsgefahr nur für bestimmte Event- und Musikleistungen.
Weiterlesen03/02/2026 | Bundespatengericht
Die Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt, dass die Wortmarke „Die Alleslöser.“ wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht eingetragen werden kann. Die Entscheidung ist relevant für Markeninhaber und Agenturen bei der Wahl schutzfähiger Bezeichnungen
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