„Die Alleslöser.“: BPatG verneint Unterscheidungskraft und Markenfähigkeit

Die Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt, dass die Wortmarke „Die Alleslöser.“ wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht eingetragen werden kann. Die Entscheidung ist relevant für Markeninhaber und Agenturen bei der Wahl schutzfähiger Bezeichnungen

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