Be orange! vs. orange: BPatG bestätigt Verwechslungsgefahr und löscht Marke
Das Bundespatentgericht hat die Wortmarke „Be orange!“ wegen Verwechslungsgefahr mit älteren „orange“-Marken vollständig gelöscht. Die Entscheidung zeigt die Bedeutung der prägenden Elemente und der Warenähnlichkeit für Markeninhaber und Agenturen.
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