ENERGY vs. energy party: BPatG bejaht teils Verwechslungsgefahr
Das BPatG zieht eine klare Linie: Zwischen „ENERGY“ und „energy party“ besteht Verwechslungsgefahr nur für bestimmte Event- und Musikleistungen.
Weiterlesen27/03/2026 | Bundespatengericht
Das BPatG zieht eine klare Linie: Zwischen „ENERGY“ und „energy party“ besteht Verwechslungsgefahr nur für bestimmte Event- und Musikleistungen.
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