TRUE COLORS: BPatG lehnt Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft ab

Das BPatG hat die Anmeldung „TRUE COLORS“ zurückgewiesen. Der Verkehr versteht die Wortfolge als Hinweis auf echte/treue Farben; das mehrfarbige „O“ begründet keinen Herkunftshinweis.

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