insolight vs. SOLIGHT: BPatG bejaht Verwechslungsgefahr

Das Bundespatentgericht verneinte im Streit zwischen „INSOLIGHT“ und „SOLIGHT“ eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr trotz gemeinsamer Wortbestandteile. Entscheidend waren der unterschiedliche Zeichenaufbau, der abweichende Gesamteindruck und die beschreibenden Anklänge.

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