Q-FOX vs. PHOX: BPatG verneint Verwechslungsgefahr
Das Bundespatentgericht verneinte im Streit um „Q-Fox“ und „Phox“ eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr trotz klanglicher Nähe. Maßgeblich waren die unterschiedliche Zeichenstruktur, die abweichende Aussprache und der Gesamteindruck der Marken.
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