ELIXR vs. HELIXOR: BPatG verneint Verwechslungsgefahr

Im Verfahren „ELIXR“ gegen „HELIXOR“ verneinte das Bundespatentgericht eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr trotz klanglicher Überschneidungen. Ausschlaggebend waren die unterschiedliche Zeichenstruktur, der abweichende Gesamteindruck sowie die kennzeichnungskräftigen Bestandteile.

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