Markenrecht EuG KW-10-2026: Unlauterer Vorteil
Das EuG bestätigt in EuG KW-10-2026 (T-106/25) die Anwendung von Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 im Widerspruchsverfahren. Maßgeblich sind gedanklicher Link, Reputation der älteren Marke und das Risiko eines unlauteren Vorteils.
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