NOT YOUR BUSINESS: BPatG verneint Unterscheidungskraft
Das Bundespatentgericht verneinte bei der Wortfolge „Not Your“ die erforderliche Unterscheidungskraft und sah darin eine allgemein verständliche englische Wendung. Der Verkehr erkenne darin keinen betrieblichen Herkunftshinweis, sondern eine bloße Werbeaussage.
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