Testa Rossa: BPatG verneint bösgläubige Markenanmeldung

Das Bundespatentgericht verneinte im Fall „Testa Rossa“ eine bösgläubige Markenanmeldung und stellte klar, dass allein die Bekanntheit eines früheren Zeichens nicht ausreicht. Entscheidend seien konkrete Umstände, die eine Sperrabsicht belegen.

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