§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG – Fehlende Unterscheidungskraft
Der Beitrag erläutert das absolute Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 MarkenG und dessen Anwendung in der Praxis. Dargestellt werden typische Fallgruppen, die maßgeblichen Prüfungsmaßstäbe der Rechtsprechung und die Abgrenzung zu beschreibenden Angaben.
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