FLAMBIT vs. flambriks: EuG bestätigt Verwechslungsgefahr
Das EuG bestätigt im Verfahren T-301/25 die EUIPO-Entscheidung: Zwischen „FLAMBIT“ und „flambriks“ besteht bei identischen Waren der Klasse 4 Verwechslungsgefahr. Maßgeblich sind die Gesamtähnlichkeit der Zeichen und die Warenidentität.
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